Ab ins Unglück Dank der Geschäftsführung der V Plus Fonds

Jenen heutigen Gerschäftsführer der V+ Plus Fonds, kennen wir noch als Vorstand der Life Performance AG. Einem Unternehmen dessen Geschäftsmodel die BaFin einst untersagt hat. Die BaFin hatte hier einen Verstoß gegen das KWG ermittelt. Unverständlich, denn eigentlich ist Hans Jürgen Brunner doch Rechtsanwalt, mithin sollte man davon ausgehen können, das Hans Jürgen Brunner sich in solchen Dingen auskennen sollte. 

Nun, der Vorgang Life Performance endete in einem Desaster für die Anleger, denn nach der Untersagung durch die BaFin musste das Unternehmen dann einige Wochen später, den Gang zum Insolvenzgericht antreten. Bis zum heutigen Tage, so unsere Informationen, liegt der gesamte Vorgang auch bei der Staatsanwaltschaft in Mannheim zur Aufklärung.Der Schaden soll hier im 2-stelligen Millionenbereich liegen.

Nun trifft es dann möglicherweise die die Anleger der V+ Plus Fonds, denn hier wurde für Fonds die Liquidation beschlossen. Das wohl mit Hilfe der über den Treuhänder abgegebenen Stimmen, so Wolfgang Müller von der IG V+ Plus Fonds in Leipzig. Wir können den Wahrheitsgehalt und die Rechtmäßigkeit des Abstimmungsvorganges nicht überprüfen, so Wolfgang Müller, denn wir haben keinen Zugriff auf die Stimmzettel. Anders sieht es für die Fondsgeschäftsführung aus. Korrekterweise kann Sie natürlich jede Vollmacht und jeden Abstimmungszettel überprüfen. Interessant an dem Vorgang ist sicherlich auch noch, das Hans Jürgen Brunner sowohl GF der V+ Plus Fonds ist, als auch der Treuhandkommanditistin.

Verwerflich finden wir in diesem Zusammenhang dann schon, das unserer Meinung nach, die Anleger nicht vollumfänglich über mögliche Konsequenzen aufgeklärt wurden. Insbesondere die Gefahr, das ein nun eingesetzter Liquidator, alle noch offenen Raten bei Ratensparern, sofort zur Zahlung fällig stellen könnte. Für betroffene Anleger sicherlich dann mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen.

Wir werden nun alle möglichen Rechtsmittel gegen diese Beschlüsse von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Zudem werden wir das Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen über den Vorgang informieren, und bitten sich dem Vorgang anzunehmen.

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